mit Präsident Thabo Mbeki von Südafrika
 
 
 
Die Drogenkonvention der UNO verletzt die Menschenrechte indigener Völker der Anden.
Coca > Gesetzeslage
 
       
   

Die Entkriminalisierung des Cocablattes ist von großer Bedeutung für die Regierung der MAS, welche durch die Forderung des Respektes für diese heilige Pflanze der ursprünglichen Kulturen auf dem südamerikanischen Kontinent an die Macht gekommen ist.
In den südamerikanischen Ländern, in welchen Coca traditionell genutzt wird, ist das Cocakauen heutzutage dank des jahrzehntelangen Widerstandes respektiert und vom Gesetz akzeptiert wie etwa im Fall Boliviens, Perus, Kolumbiens und Argentiniens. In anderen Fällen wird es von den Machthabern toleriert wie etwa in Chile.


Mit Condoleezza Rice
In jenen vier Ländern ist auch die Versorgung des internen Marktes im Gesetz reglementiert. Im Fall von Argentinien und Chile, wo Coca nicht angebaut wird, hängt die Versorgung vom illegalen Import des Produktes aus Bolivien oder Peru ab und öffnet somit die Türen für Willkür und Eigenmächtigkeit. In den drei Anbauländern ist die Anbaumenge streng durch das Gesetz reglementiert und durch nationale und internationale Staatsinstanzen kontrolliert. Der Export ist für eine geringe Anzahl an Unternehmen erlaubt, was ein virtuelles ausländisches Monopol dieses natürlichen Andenproduktes geschaffen hat.

In der nationalen Gesetzgebung ist die bolivianische Regierung dabei, das Gesetz 1008 zu verändern im Sinne einer Ausrichtung des erlaubten Anbaus auf die wirklichen Notwendigkeiten des Marktes. Man erwartet außerdem, dass sich der Markt im Zuge der vermehrten Herstellung und Vermarktung einer Bandbreite an Produkten auf Cocabasis vergrößern wird. Aber der wirkliche Beweis liegt auf internationaler Ebene, dort, wo die Konventionen der UNO gelten, dieselben verbieten den freien Handel des Blattes. In diesem Forum steht der Wille eines souveränen Boliviens dem der USA und ihrem Imperium im Konzert der Nationen gegenüber. Fakt ist, dass alle Nationen der Welt, außer dem südlichen Afrika der Einheitlichen Konvention über Rauschmittel von 1961 anhaften, welche verbotene Rauschmittel auflistet, unter ihnen das Cocablatt. Diese Konvention ist, durch ihre Rangstellung, über einem nationalen Gesetz und der Weg, dieses zu denunzieren, ist lang und führt internationale Konsequenzen und wahrscheinlich auch Sanktionen mit sich.

Bis heute ist die Strategie der boliviansichen Regierung die, schwerpunktmässig auf der Drogenkonvention zu beharren, sogar vermehrte Unterstützung durch die USA und andere Schlüsselnationen im Kampf gegen Drogen zu erbitten und gleichzeitig den Ausschluß des Cocablattes aus der Liste der Rauschmittel zu verlangen. Dies geht bis hin zur Drogenkommission der UN mit Sitz in Wien. Die Arbeit wird schwer sein, da sich die USA und die EU diesem widersetzen und kein Land, nicht einmal Peru, sich dafür ausgesprochen hat.

Ein anderer Weg, den Ausschluß der Coca aus den Konventionen zu erreichen, geht über die Weltgesundheitsorganisation in Genf, in welcher die bolivianische Regierung ihre These über die therapeutischen Werte des Cocablattes geltend machen will. Aufgrund der Erfahrung von 1995 mit dem Projekt Kokain wurde eine Studie über die Nutzung von Coca und Kokain durchgeführt, gefördert von der WHO, welche einen Schwerpunkt auf den Nutzen der Coca aus positiver Sicht setzt, Vertreter der USA gaben jedoch ihr Veto für die Veröffentlichung. Es ist nun unwahrscheinlich, dass die Ergebnisse einer Intervention in Genf bessere Ergebnisse bringen wird als die bisherigen in Wien.

Auf der anderen Seite hat der Präsident Morales Rückhalt für seine Politik der Entkriminalisierung von der Andengemeinschaft CAN erhalten, welche Bolivien, Kolumbien, Ekuador, Peru und Venezuela einschließt, während das Thema in Argentinien eine nationale Debatte ausgelöst hat. Mit einem südamerikanischen Konsens werden die Forderungen Boliviens viel mehr Gewicht im Moment der Entscheidungen erhalten, welche voraussichtlich erst in 2008 kommen werden in der zweiten Versammlung der UNGASS, der speziellen Sektion der Generalversammlung der Vereinten Nationen über Drogen.

Im Falle, in dem all diese Verhandlungen kein Ergebnis bringen, hat die Regierung von Morales immernoch die Möglichkeit, unilateral die internationalen Konventionen zu denunzieren, um sich dem südlichen Afrika im exklusiven Klub der Nicht-Unterzeichner anzuschließen.